Fugen an Schienen
Allgemeine Informationen
Fugen in Verkehrsflächen werden in der Regel in ca. 1 cm Breite ausgeführt. Gemäß den ZTV Fug-StB 01 soll das Verhältnis der Fugenbreite zu der Fugenfüllungstiefe in Verkehrsflächen 1 : 1,5 – 2,5 betragen. Weiterhin sollen die Fugen nicht bis zur Oberkante verfüllt werden. Diese Vorgaben sind an Schienen von Straßenbahnen in der Regel nicht einzuhalten. An den „beweglichen“ Schienen werden außen und innen Fugen ausgebildet, die ein elastisches Gelenk zwischen den Schienen und dem starren Straßenkörper bilden sollen. Die Fugen werden abhängig von der Breite der Radreifen der Straßenbahnfahrzeuge wesentlich breiter als im allgemeinen Straßenbau ausgeführt und können an der Außenseite bis zu 6 cm breit sein. Durch die breiten Fugen soll verhindert werden, dass die Radreifen bei einer Abnutzung der Schienen auf dem Asphalt laufen und diesen beschädigen. Bei breiten Schienenfugen treffen die Radreifen bei der Abnutzung der Schiene außerhalb der Asphaltfläche im Fugenbereich auf.
Die Verfüllung dieser Fugen erfolgt i.d.R. mit:
Heißvergußmassen oder mit
